Teiländerung Nutzungsplanung
Mitwirkung
Die Entwürfe der Teiländerung mit Erläuterungen lagen vom 2. bis 31. März 2023 auf der Gemeindeverwaltung Döttingen zur Mitwirkung auf.
Öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe der Teiländerung mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 13. November bis 12. Dezember 2023 auf der Gemeindeverwaltung Döttingen auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Für die Beantwortung allfälliger Fragen wird eine Sprechstunde jeweils am Dienstag, 14. und 21. November 2023 von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindehaus mit einem Vertreter des Gemeinderats angeboten.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Die Detailunterlagen finden Sie auf www.doettingen.ch/gemeinde/entwicklung-gebiet-gewerbestrasse/